Prüfungen

Persönlichkeitsprüfungen

Mittwoch, 12. Juni 2013
Dienstag, 10. September 2013
Dienstag, 19. November 2013

Fachprüfungen

Mittwoch, 29. Mai 2013
Dienstag, 8. Oktober 2013 

Bestandteile der Fachprüfungen

Für weitere Informationen können Sie sich gerne an unser Sekretariat wenden.

 

“SVNH-geprüft in …” heisst:

  • Persönlichkeitsprüfung bestanden
    Eine therapeutische Tätigkeit verlangt nicht nur entsprechende Fachkenntnisse, sondern ebenso bestimmte persönliche Eigenschaften. Unsere Persönlichkeitsprüfung dient dazu, dies nach einheitlichen Kriterien abzuklären. Durch den unterschriebenen Verhaltenskodex bezeugt der Therapeut dessen Einhaltung im Sinne der Ethik.
  • Fachprüfung bestanden
    Eine Ausbildung bietet noch keine Gewähr, dass ein Verfahren richtig ausgeübt wird. Nur eine praktische Prüfung kann Klarheit schaffen. Der SVNH prüft praxisgerecht und zuverlässig nach Verfahren.
  • Prüfung von Klientenzeugnissen
    Es muss klar ersichtlich sein, dass eine bedeutende Besserung stattgefunden hat und die Heilmethode kompetent angewendet worden ist.
  • Obligatorische Weiterbildung
    Jedes SVNH-geprüfte Mitglied hat dem Verband jährlich seine Weiterbildung nachzuweisen.
  • Oblig. Berufshaftpflichtversicherung
    Ein weiterer Beitrag des SVNH zur Sicherheit der Patientinnen und Patienten.
  • SVNH-Qualitätssicherung
    Der SVNH überprüft laufend die Einhaltung aller Bestimmungen. Jedes praktizierende Mitglied verpflichtet sich, jährlich 1 Person kostenlos zu behandeln, die zu Kontrollzwecken erscheinen kann und dies erst am Schluss bekannt gibt.

 

Unsere Prüfung besteht aus 3 Teilen

1. Persönlichkeitsprüfung
Durch mindestens drei Personen der Prüfungskommission. Aus langjähriger Erfahrung sind wir der Überzeugung, dass die Persönlichkeit eines Therapeuten ebenso wichtig für den Erfolg ist wie das fachliche Können. Deshalb verlangt eine erfolgreiche therapeutische Tätigkeit nicht nur entsprechende Fachkenntnisse, sondern ebenso bestimmte persönliche Eigenschaften. Diese Prüfung dient dazu, wesentliche davon abzuklären. Eine Persönlichkeitsprüfung kostet CHF 400.00.

2. Fachprüfung
Nach Verfahren durch mindestens 2 Verbandsexpertinnen und Verbandsexperten. Sie besteht in der Regel aus einem theoretischen Teil (Anatomie / Physiologie / Pathologie und Fachkenntnissen) und einem praktischen Teil (Behandlung von mindestens 2 Klienten).
Die Anforderungen werden für jede Heilmethode einzeln festgelegt. Sie müssen sinnvoll und praxisgerecht sein. Eine Fachprüfung kostet CHF 650.00.
Der SVNH anerkennt Fachprüfungen anderer Organisationen, die seinen Richtlinien entsprechen.

3. Prüfung von 5 Klienten-Zeugnissen,
die im Sinne von Zeugen betrachtet werden und eine entsprechende Aussagekraft haben müssen.

Für die 3-teilige Prüfung eines Verfahrens benötigen wir nach Prüfungsschema die Beurteilung von mindestens 5 Verbandsexperten und 7 Klienten!

 

Die SVNH-Qualitätssicherung nach der Prüfung

Nach Bestehen der 3-teiligen SVNH-Prüfung darf sich ein Mitglied “SVNH-geprüft in…” (z.B. Kinesiologie, Fachspezifisch) oder “SVNH-geprüft”, (Fachunspezifisch), nennen. Mit dieser Bezeichnung übernimmt der Verband Verantwortung für die Qualitätssicherung. “SVNH-geprüft in…” oder “SVNH-geprüft” darf deshalb nur während der Dauer der Mitgliedschaft verwendet werden und erlischt bei Austritt oder Ausschluss. Bei schweren Verstössen oder bei ungenügenden Leistungen kann die Bezeichnung ebenfalls entzogen werden.
Zudem hat jedes SVNH-geprüfte Mitglied jährlich mindestens 16 Stunden Weiterbildung nachzuweisen sowie den Nachweis zu erbringen, dass die Berufshaftpflichtversicherung für das Folgejahr einbezahlt wurde.