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*Als „Aktivmitglied SVNH geprüft“ wird ein haupt- oder nebenberuflich tätiger Natur­heiler/Natur­heilpraktiker oder eine in Ausbildung stehende Person aufgenommen. Die Aufnahme setzt das Bestehen der Persönlichkeits­prüfung innerhalb eines Jahres und der Fachprüfung innerhalb der nächsten 2 Jahre voraus. Die Mitgliedanwärter bestätigen mit ihrer Unterschrift das Einhalten des Verhaltenskodexes. Das unter­schriebene Doppel geht an die Geschäftsstelle zurück. Es wird empfohlen, den Verhaltens­kodex in der Praxis aufzuhängen.