Aufnahmebedingungen
Aufnahmebedingungen für praktizierende Aktivmitglieder
Ein praktizierendes Aktivmitglied verpflichtet sich schriftlich, folgende Bestimmungen einzuhalten:
SVNH-Statuten 2011 (PDF)
Verbandsbestimmungen (PDF)
Berufsbild (PDF)
Verhaltenskodex (PDF)
Nach Eintreffen der Anmeldung und Unterschrift der Verbandsbestimmungen beginnt die Mitgliedschaft als “Mitglied-Anwärter/in”.
Als “Aktivmitglied SVNH”werden Mitglied-Anwärter/innen durch Vorstandsbeschluss aufgenommen, wenn folgende zusätzliche Bedingungen erfüllt sind:
- Persönlichkeitsprüfung bestanden
Sie gilt als 1. Teil der 3-teiligen SVNH- Naturheilerprüfung. - Abgabe von Lebenslauf, Passfoto und Strafregisterauszug
- Bewährungsfrist bestanden, keine begründete Einsprache nach zweimaliger Bekanntgabe des Aufnahmegesuches an sämtliche Mitglieder
Nach der Aufnahme als “Aktivmitglied SVNH” wird der Verhaltenskodex zum Aufhängen abgegeben.
“SVNH-geprüft in…” darf sich nennen, wer zusätzlich eine oder mehrere Fachprüfungen bestanden hat.
Kosten
Jahresbeitrag 2011 CHF 250.00
Eintrittsgebühr (einmalig) CHF 100.00
Eintrittsdatum
Januar-September CHF 250.00
Oktober und November CHF 125.00
Dezember kein Beitrag
Persönlichkeitsprüfung CHF 400.00
Aufnahmebedingungen für Basismitglieder
Als Basismitglied (Einzelperson/Ehepaar) können Sie sich jederzeit schriftlich anmelden.
Kosten
Jahresbeitrag (Einzel) CHF 100.00
Jahresbeitrag (Ehepaar) CHF 150.00
Eintrittsdatum
Januar-September CHF 100.00/150.00
Oktober und November CHF 50.00/75.00
Dezember kein Beitrag
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Die Kündigung ist nur auf Ende des Verbandsjahres möglich (Statuten).
Aus den Verbandsbestimmungen für praktizierende Aktivmitglieder (zur Kenntnisnahme für Basismitglieder):
- Die Bezeichnung “Aktivmitglied SVNH” dürfen nur praktizierende Aktivmitglieder verwenden, die die Persönlichkeitsprüfung bestanden haben und sich verpflichten, die Verbandsbestimmungen einzuhalten.
- Mit der Bezeichnung “SVNH-geprüft in …” übernimmt der Verband Verantwortung für die Qualitätssicherung. Nach Erlöschen einer Mitgliedschaft darf diese Bezeichnung deshalb nicht mehr verwendet werden. Bei schweren Verstössen oder bei ungenügenden Leistungen kann sie vom Vorstand entzogen werden.
- Es dürfen keine Erfolge versprochen werden.
- Inserate dürfen nicht grösser als die Hälfte einer Postkarte sein. Sie müssen Name, Vorname, Ort und Telefonnummer enthalten.
- Bezahlt wird nie eine Heilung, sondern immer nur die aufgewendete Zeit.
- Für eine Konsultation von ungefähr 30 – 60 Minuten dürfen die Kosten CHF 150.00 nicht übersteigen.
- Praktizierende Aktivmitglieder verpflichten sich, jährlich 1 Person kostenlos zu behandeln oder zu beraten, die im Auftrage des Vorstandes zu Kontrollzwecken erscheinen kann.
Wir danken Ihnen, wenn Sie Verstösse gegen unsere Bestimmungen schriftlich der Geschäftsstelle melden!
