Aufnahmebedingungen

Aufnahmebedingungen für praktizierende Aktivmitglieder

Ein praktizierendes Aktivmitglied verpflichtet sich schriftlich, folgende Bestimmungen einzuhalten:

SVNH-Statuten 2013 (PDF)
Verbandsbestimmungen (PDF)
Berufsbild (PDF)
Verhaltenskodex (PDF)

Nach Eintreffen der Anmeldung und Unterschrift der Verbandsbestimmungen beginnt die Mitgliedschaft als “Mitglied-Anwärter/in”.

Als “Aktivmitglied SVNH geprüft”werden Mitglied-Anwärter/innen durch Vorstandsbeschluss aufgenommen, wenn folgende zusätzliche Bedingungen erfüllt sind:

  • Abgabe von Lebenslauf, Passfoto und Leumundszeugnis
  • Persönlichkeitsprüfung bestanden. Sie gilt als 1. Teil der 3-teiligen SVNH-Prüfung.
  • Die Mitglied-Anwärter/innen bestätigen mit ihrer Unterschrift das Einhalten des Verhaltenskodex. Das unter­schriebene Doppel geht an die Geschäftsstelle zurück.
  • Fachprüfung bestanden. Sie gilt als zweiter Teil der 3-teiligen SVNH-Prüfung.
  • Einreichung von 5 Klientenzeugnissen, welche von der Prüfungkommission akzeptiert werden müssen. Sie gelten als 3. Teil der 3-teiligen SVNH-Prüfung (SVNH-Prüfung).

 

Kosten
Jahresbeitrag 2013                   CHF 250.00
Eintrittsgebühr (einmalig)        CHF 100.00

Eintrittsdatum
Januar-September                    CHF 250.00
Oktober und November          CHF 125.00
Dezember                                  kein Beitrag

Persönlichkeitsprüfung            CHF 400.00
Fachprüfung                               CHF 650.00

 

Aufnahmebedingungen für Basismitglieder

Als Basismitglied (Einzelperson/Paar) können Sie sich jederzeit schriftlich anmelden.

Kosten
Jahresbeitrag  (Einzel)              CHF 100.00
Jahresbeitrag  (Paar)                 CHF 150.00

Eintrittsdatum
Januar-September                    CHF 100.00/150.00
Oktober und November          CHF 50.00/75.00
Dezember                                  kein Beitrag

Als Basismitglied (Einzelperson/Paar) sind Sie stimmberechtigt, erhalten alle Informationen und Drucksachen sowie Vergünstigungen bei Veranstaltungen.
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Die Kündigung ist nur auf Ende des Kalenderjahres möglich (SVNH-Statuten 2013).

Aus den Verbandsbestimmungen für praktizierende Aktivmitglieder (zur Kenntnisnahme für Basismitglieder):

  • Die Bezeichnung “Aktivmitglied SVNH” dürfen nur praktizierende Aktivmitglieder verwenden, die die drei Teile der SVNH-Naturheilerprüfung bestanden haben und sich verpflichten, die Verbandsbestimmungen einzuhalten.
  • Mit der Bezeichnung “SVNH-geprüft in …” übernimmt der Verband Verantwortung für die Qualitätssicherung. Nach Erlöschen einer Mitgliedschaft darf diese Bezeichnung deshalb nicht mehr verwendet werden. Bei schweren Verstössen oder bei ungenügenden Leistungen kann sie vom Vorstand entzogen werden.
  • Es dürfen keine Erfolge versprochen werden.
  • Inserate dürfen nicht grösser als die Hälfte einer Postkarte sein. Sie müssen Name, Vorname, Ort und Telefonnummer enthalten.
  • Bezahlt wird nie eine Heilung, sondern immer nur die aufgewendete Zeit.
  • Für eine Konsultation von ungefähr 30 – 60 Minuten dürfen die Kosten CHF 150.00 nicht übersteigen.
  • Praktizierende Aktivmitglieder verpflichten sich, jährlich 1 Person kostenlos zu behandeln oder zu beraten, die im Auftrage des Vorstandes zu Kontrollzwecken erscheinen kann.

Wir danken Ihnen, wenn Sie Verstösse gegen unsere Bestimmungen schriftlich der Geschäftsstelle melden!